Das
Neuste für Sie: ästhetischen,
minimalinvasiven Zahnersatz zum kleinen Preis, von
Ihrem Zahnwahl!
Seit
einem halben Jahr haben wir jetzt ein neues Abrechnungsprozedere
für den Zahnersatz. Hier ein kurzer Überblick
mit den wichtigsten Eckpunkten für Sie.
Seit
Januar 2005 gibt es befundbezogene Festzuschüsse, d.h.
die frühere Aufteilung der Kosten zu 50 % (mit vollem
Bonus 65 % ) von der Krankenkasse und 50 % (mit vollem Bonus
35 % ) als Patientenanteil, wird durch Festzuschüsse
abgelöst. Die Höhe des Festzuschusses ist identisch
mit der prozentualen Bezuschussung der früheren Jahre.
Was
ist jetzt neu? Wir bieten
Ihnen modernen, minimalinvasiven Qualitäts - Zahnersatz
zum bezahlbaren Preis!
Früher
gab es eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse nur bei der
Versorgung mit einem Zahnersatz, der moderne, zahnmedizinische
Konstruktionen und Verfahren ausschloss. Wählte der
Patient Zahnersatz auf dem Stand der heutigen Zahnmedizin,
bekam er keinen Zuschuss.
Jetzt
unterteilt man in drei Versorgungsarten:
Regelversorgung:
Diese entspricht einer Grundversorgung, auf deren Zuschuss
man Anspruch hat, egal für welche Versorgung man sich
entscheidet. Bei Härtefällen (abhängig vom
Familieneinkommen, bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen) übernimmt
die Krankenkasse zu 100 % die Kosten für die Versorgung.
Gleichartiger Zahnersatz:
Dieser umfasst
die Regelversorgung und zusätzliche Leistungen moderner
Zahnmedizin, wobei die Behandlung die Regelleistung beinhaltet
(z.B. zahnfarbene, keramische Gestaltung von Kronen und
Brücken). Diese zusätzlichen Leistungen werden
dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
berechnet und müssen vom Patienten getragen werden.
NEU:
Sie haben trotzdem einen Anspruch auf den Festzuschuss ihrer
Krankenkasse für die Regelversorgung. Früher bezahlten
Sie alles selbst.
Andersartiger
Zahnersatz:
Hierunter versteht man einen Zahnersatz, der mit der Regelversorgung
nichts mehr zu tun hat.
Trotzdem erhält der Patient den vollen Zuschuss einer
Regelversorgung bezogen auf seinen Befund.
Diese Form des Zahnersatzes entspricht z.B. der Versorgung
mit Implantaten.
Der Vorteil: Sie erhalten
wenigstens den Betrag der Regelversorgung, früher dagegen
gar nichts.
Der
große Vorteil für Sie ergibt sich erst, wenn
man aus der großen Palette der Anbieter von zahntechnischen
Leistungen einen Anbieter wählt, der Zahnersatz zu
sehr günstigen Preisen anbietet. Denn dieser Vorteil
schlägt sich voll auf Ihren privat aufzubringenden
Gebührenteil nieder. Sie können so Ihren finanziellen
Anteil um bis zu 30 % senken.
Holen Sie sich doch einfach Ihren unverbindlichen und persönlichen
Kostenvoranschlag aus unserer
Praxis ein!
Sie
werden erstaunt sein, wie preiswert moderner Qualitäts
- Zahnersatz sein kann. Sie brauchen nur einen flexiblen
Partner der Nischen für Sie öffnet.
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